Schulbegleitdienst

Mittendrin! Gemeinsam lernen!

Schulbegleitung bietet Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit erhöhtem Förderbedarf eine Unterstützung in Form einer Einzelbetreuung in Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten.

Unsere Schulbegleiterinnen und -begleiter erleichtern jungen Menschen mit Beeinträchtigung die Teilhabe am Klassen- und Schulgeschehen, um eine größtmögliche Selbstständigkeit und soziale Integration zu realisieren.

Was ist Schulbegleitung?

Was ist Schulbegleitung?

Wir begleiten und unterstützen Kinder und Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf im Schulalltag ganzheitlich und individuell.
Unsere Schulbegleiterinnen und -begleiter erleichtern jungen Menschen mit Beeinträchtigung die Teilhabe am Klassen- und Schulgeschehen.
Dank der Einzelbetreuung können die Schülerinnen und Schüler ihren Alltag möglichst selbstständig meistern und gleichberechtigt in Regelschulen lernen.
Die Aufgaben der Schulbegleitung richten sich nach den spezifischen Voraussetzungen des Schulkindes sowie den Gegebenheiten der Schule. Sie werden individuell angepasst.

Welche Unterstützung bieten wir?

Welche Unterstützung bieten wir?

  • Orientierung im Schulalltag
  • Hilfe in lebenspraktischen Dingen
  • Unterstützung bei Arbeits- und Lernverhalten
  • Emotionale und psychische Hilfestellung
  • Förderung sozialer Interaktion und Kommunikation
  • Fallbezogene Beratung der Eltern, z.B. bei der Wahl der geeigneten Schulform
  • Hilfe beim Antrag auf Schulbegleitung
  • Unterstützung bei Gesprächen mit Lehrkräften
Wer hat Anspruch auf Schulbegleitung?

Wer hat Anspruch auf Schulbegleitung?

Der Anspruch auf eine inklusive Beschulung ist in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen von 2009 in Artikel 24 festgehalten.
In Deutschland unterscheidet sich die rechtliche Grundlage nach der Art der Beeinträchtigung:

  • Für Kinder und Jugendliche mit (drohender) geistiger und/oder körperlicher Beeinträchtigung gilt die Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX i.V.m. § 75 SGB IX.
  • Für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Beeinträchtigung gilt die Eingliederungshilfe gemäß §§ 77 i.V.m. 35a SGB VIII.
Wo findet die Begleitung statt?

Wo findet die Begleitung statt?

Eine Schulbegleitung kann grundsätzlich in allen bestehenden Schulformen und Kindertagesstätten gewährt werden. Die Malteser betreuen Kinder und Jugendliche in den Einrichtungen der Stadt Potsdam. Die Schulbegleitung in weiteren Städten und Landkreisen des Landes Brandenburg ist möglich.

Wo müssen Sie den Antrag stellen?

Wo müssen Sie den Antrag stellen?

Eine Schulbegleitung kann bei der Stadtverwaltung Potsdam beantragt werden. Zuständig ist die Arbeitsgruppe „Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche“ des Bereichs Gesundheitssoziale Dienste und Senioren. Bitte bedenken Sie bei der Antragsstellung, dass die Antragsbearbeitung mehrere Monate dauern kann.

Wer trägt die Kosten?

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten der Leistungen übernehmen nach Antragsstellung die zuständige Stadt bzw. der Landkreis, in welchem das zu betreuende Kind wohnt. Über Leistung und Umfang der Schulbegleitung entscheidet der Kostenträger.

Kontakt

Christian Düssel
Leitung Schulbegleitdienst
Tel. 0331 200 58 20 57
schulbegleitung.potsdam@malteser.org
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So finden Sie uns

Malteser Schulbegleitdienst
 Alt Nowawes 67
14482 Potsdam

Bus / Tram:
Ⓗ Alt Nowawes
Ⓗ Rathaus Babelsberg

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